In den „Früherkennungsrichtlinien“ ist für gesetzlich Krankenversicherte der Anspruch auf verschiedene Vorsorgeleistungen im Rahmen der Krebsvorsorge festgelegt. Umfang und Art der Ansprüche variieren abhängig vom Alter und Gesundheitszustand. In der Regel sind diese Früherkennungsuntersuchungen einmal jährlich erstattungsfähig.
Zur reinen Vorsorgeuntersuchung der Brust hat sich in Studien eine Mammografie ab dem 50. Lebensjahr alle zwei Jahre als vorteilhaft erwiesen. Deutlich erhöht wir die diagnostische Sicherheit durch eine Ultraschalluntersuchung beider Brüste und der Achselhöhle, da man mit dieser Untersuchung bestimmte Strukturen wie Zysten besser beurteilen kann. Beide Verfahren ergänzen sich in optimaler Weise. Bei Frauen unter 35 Jahren empfiehlt sich als Vorsorgemaßnahme die alleinige Ultraschalluntersuchung, da sie die weibliche Brust nicht mit Strahlen belastet.